Winterdienst
- Gewährleistung der Schnee- und Eisglättebekämpfung nach den Bestimmungen des Straßenreinigungsgesetzes.
- Freihaltung sämtlicher Wassereinläufe, Hydranten und Wasserentnahmestellen für die Feuerwehr,
- Zugänge zu den Müllbehältern.
- Zuwege zu den PKW- Stellplätzen.
- Die Flächen werden zum Saisonende einmalig von Streugut gesäubert.
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