| 
		  Winterdienst 
		 
		- Gewährleistung der Schnee- und Eisglättebekämpfung nach den Bestimmungen des Straßenreinigungsgesetzes.         
		- Freihaltung  sämtlicher Wassereinläufe, Hydranten und Wasserentnahmestellen für die Feuerwehr, 
		  - Zugänge zu den Müllbehältern. 
		  - Zuwege zu den PKW- Stellplätzen. 
		  - Die Flächen werden zum Saisonende einmalig von Streugut gesäubert. 
		   
	      |